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Unsere Hilfen im Sinne des Sozialgesetzes
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Die SPFH versucht die innerfamiliären Strukturen zu analysieren und strebt die autonome Lebensführung der Familie an. Sie wird als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden und versucht anhand von Lösungsstrategien die Lebenssituation der Familie positiv zu gestalten.
Die SPFH orientiert sich an den familiären Ressourcen, analysiert die Stärken des Familiensystems und nutzt diese als Ausgangspunkt für die gemeinsame Arbeit. Somit soll vermieden werden dass Familien von außen Wert- oder Zielvorstellungen aufoktroyiert werden, die der familienbiografischen Ausrichtung widersprechen.
Durch die zeitlich sehr intensive Kontaktpflege, soll den Eltern/Alleinerziehenden an Hand von verschiedenen pädagogischen Modellen gezeigt werden, wie wichtig das eigene Agieren für die positive Entwicklung des Kindes aber auch für das familiäre Wohlbefinden und somit für den gesunden Umgang miteinander sein kann.