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Unsere Hilfen im Sinne des Sozialgesetzes
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
Nach SGB VIII sollen „der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern“ (§ 30 SGB VIII). Das Einstiegsalter zur Gewährung einer Erziehungsbeistandschaft liegt nach dem bayerischen Landesjugendamt bei 12 Jahren. Dies stellt aber lediglich eine Richtlinie dar, da fallbezogen auch jüngere Kinder einen Erziehungsbeistand bekommen können.
Der Erziehungsbeistand hat innerhalb unserer Einrichtung die Aufgabe das Kind oder den Jugendlichen als Mentor systemintern in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Er übernimmt eine Vorbildfunktion, bietet Orientierung und schafft konstruktive Konfrontationsmöglichkeiten, mit dem Ziel adäquates Verhalten zu initiieren.„Kernstück der Hilfe sind regelmäßige Gespräche, Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und gemeinsame Aktivitäten, einzeln oder in Form von Gruppenarbeit.
Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus bzw. weiteren relevanten Bezugspersonen im sozialen Nahraum des Klienten ist bedarfsweise angezeigt; denn es steht zwar die Verselbstständigung des jungen Menschen im Vordergrund, der Lebensbezug zu seiner Familie soll aber nach Möglichkeit erhalten bleiben“ (Bayrisches Landesjugendamt 2000, S. 33).
Gerade während der gemeinsamen Aktivitäten entstehen oft Situationen, zufällig oder gezielt vom Mentor initiiert, auf die das Kind oder der Jugendliche auf seine gewohnte Weise reagiert. Der Mentor reflektiert am Ende der Aktion das Verhalten und erarbeitet gegebenenfalls alternative Lösungsmöglichkeiten mit den Akteuren. Diese werden in zukünftigen Unternehmungen durch verschiedene pädagogische Methoden mit dem Ziel der Internalisierung eingeübt. Adäquates Sozialverhalten und ein konstruktiver Umgang mit Konfliktsituationen sind beispielsweise Bereiche, die häufig in den erarbeiteten Hilfeplänen als Ziele definiert werden. Die Aufgabe des Mentors liegt in der Sensibilisierung des Adressaten in Bezug auf diese Bereiche.