Professionelle Leistungen

Warum auch immer der Jugendliche/das Kind Hilfe benötigt, um welche Maßnahme auch immer es geht: An erster Stelle steht der
authentische, bindungsorientierte und professionelle Kontakt. Denn erst auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung können Herausforderungen und Probleme nachhaltig angepackt und gelöst werden.

Unsere Angebote

Futhuk bietet eine große Zahl an ambulanten und teilstationären Leistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen sind.

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SBG VIII)

Nach SGB VIII sollen der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Hilfe für junge Volljährige ( § 41 SGB VIII)

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Schulbegleitung (§ 35a SGB VIII)

Im Auftrag des Jugendamtes führen wir Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitungen nach SGB VIII § 35a durch. Die Schulbegleitung ist sowohl als Ergänzung mit unseren anderen Angeboten kombinierbar als auch einzeln beauftragbar.

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

Startchancenprogramm Bayern

Erlebnispädagogische Begleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an ausgewählten Projektschulen.

Erziehung in einer Tagesgruppe (HPT) (§32 SGB VIII)

Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.

Diese Leistung kann nur über das Jugendamt Neuburg a.d. Donau oder Eichstätt gebucht werden.

Noch Fragen?

Haben Sie spezifische Anfragen oder benötigen Sie eine ganz spezielle Leistung? Dann wenden Sie sich am besten per Mail oder telefonisch an unsere Pädagogische Leitung.